Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen, an denen eine von der obersten Schulaufsichtsbehörde genehmigte Jahrgangsstufe 13 eingerichtet ist, können nach Maßgabe dieser Verordnung die allgemeine Hochschulreife erwerben.
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Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen, an denen eine von der obersten Schulaufsichtsbehörde genehmigte Jahrgangsstufe 13 eingerichtet ist, können nach Maßgabe dieser Verordnung die allgemeine Hochschulreife erwerben.