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Art 8 NW_27992 (Nordrhein-Westfalen) — Offene Vortragsveranstaltungen

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die SfV führt nach Bedarf Vortragsveranstaltungen durch, auch um Vertreter aus Politik und Gesellschaft mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes und des MAD vertraut zu machen.