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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Rechnung des Landesrechnungshofes wird von dem Landtag geprüft, der auch die Entlastung erteilt.