Vom 4. März 1999
Aufgrund des § 22 des Lehrerausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 (GV. NRW. S. 564) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:
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Vom 4. März 1999
Aufgrund des § 22 des Lehrerausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 (GV. NRW. S. 564) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet: