Zahlungen nach dieser Entschädigungsregelung, die den in § 3 Abs. 1 festgelegten Betrag übersteigen, sollen im Überweisungsweg erfolgen.
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Zahlungen nach dieser Entschädigungsregelung, die den in § 3 Abs. 1 festgelegten Betrag übersteigen, sollen im Überweisungsweg erfolgen.