nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 NW_27928 (Nordrhein-Westfalen) — Ersatz barer Auslagen

Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder Vertreterversammlung, die Mitglieder des Vorstandes sowie die ehrenamtlichen Mitglieder der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse (Organmitglieder) erhalten, sofern sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Gremien tätig werden, Ersatz barer Auslagen nach Maßgabe der Vorschriften des Landesreisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen (LRKG) in der jeweils gültigen Fassung.

Sieht das LRKG bei Tage- und Übernachtungsgeld unterschiedliche Stufen vor, ist die höchste Stufe anzuwenden.

---

Zitiervorschlag: § 1 NW_27928 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27928/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
