Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
2. Wählerverzeichnisse und Wahlscheine
nu:legal · recht.nulegal.eu
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
2. Wählerverzeichnisse und Wahlscheine