nu:legal · recht.nulegal.eu

Art. 6 Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land … (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Berlin zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Vermögen des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus dem Land Berlin am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerkes im Land Berlin angelegt werden.