Das Landesblindengeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 446) wird aufgehoben.
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Das Landesblindengeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 446) wird aufgehoben.