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# § 4 NW_27783 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der nach § 3 von den Ländern als Festbetrag jährlich zu tragende Anteil am Sockelbetrag der Betriebskosten von 60 Mio. DM wird nach dem als Anlage diesem Abkommen beigefügten Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel ist Bestandteil des Abkommens. Eine Modifizierung des Verteilungsschlüssels länderseits während der Laufzeit des Abkommens ist möglich.

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Zitiervorschlag: § 4 NW_27783 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27783/4

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