Die Bezirksregierung Düsseldorf entscheidet über Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sowie nach den landesrechtlichen Wiedergutmachungsvorschriften.
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Die Bezirksregierung Düsseldorf entscheidet über Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sowie nach den landesrechtlichen Wiedergutmachungsvorschriften.