Das Land Nordrhein-Westfalen wird in Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch die für die Entscheidung im Verwaltungsverfahren zuständige Entschädigungsbehörde vertreten.
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Das Land Nordrhein-Westfalen wird in Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch die für die Entscheidung im Verwaltungsverfahren zuständige Entschädigungsbehörde vertreten.