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Gesetz über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die Opfer der Naziunterdrückung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Träger der in diesem Gesetz geregelten Versicherung ist das Land Nordrhein-Westfalen.