Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung sind
1. bei Gebäuden eine nachprüfbare Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277-1:2016-01 oder für Gebäude, für die landesdurchschnittliche Rohbauwertsätze je m³ Brutto-Rauminhalt nicht festgelegt sind, die Berechnung der veranschlagten (geschätzten) Rohbaukosten,
2. bei den übrigen baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 BauO NRW 2018 Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten.
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an bautechnische Nachweise