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Art 9 NW_27691 (Nordrhein-Westfalen)

VV-FBW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Begutachtungsergebnisse der FBW und ihre Begründungen werden den vertragschließenden Ländern mitgeteilt.