nu:legal · recht.nulegal.eu

# Eingangsformel Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den … (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 19. Oktober 1993

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 9 Abs. 1 und 2 wird gesondert bekanntgemacht

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und den Ländern

über die Überleitung von Rechten und Pflichten

des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin

auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts

,,Deutschlandradio"

- Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -

Die Bundesrepublik Deutschland

- Bund -

und

das Land Baden-Württemberg

der Freistaat Bayern

das Land Berlin

das Land Brandenburg

die Freie Hansestadt Bremen

die Freie und Hansestadt Hamburg

das Land Hessen

das Land Mecklenburg-Vorpommern

das Land Niedersachsen

das Land Nordrhein-Westfalen

das Land Rheinland-Pfalz

das Saarland

der Freistaat Sachsen

das Land Sachsen-Anhalt

das Land Schleswig-Holstein

das Land Thüringen

- Länder -

schließen folgenden

Staatsvertrag

---

Zitiervorschlag: Eingangsformel Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den … (Nordrhein-Westfalen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) verkündete Fassung. Stand: 01.01.2000.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27671/eingangsformel

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Verbindlich ist die amtliche Fassung.
