Als Verbreitungsgebiete für lokale Hörfunkprogramme werden entsprechend dem gesetzlichen Regelfall des § 31 Abs. 1 Satz 2 LRG NW folgende Gebiete festgelegt:
1. der Kreis Düren
2. der Erftkreis
3. der Kreis Euskirchen
4. der Kreis Heinsberg
5. der Hochsauerlandkreis
6. der Kreis Siegen-Wittgenstein.