Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Der Direktor der
Landesanstalt für Rundfunk
Nordrhein-Westfalen (LfR)
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Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Der Direktor der
Landesanstalt für Rundfunk
Nordrhein-Westfalen (LfR)