Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) führt auf der Grundlage des WDR-Gesetzes und des Kabelversuchsgesetzes NW die Rundfunkdienste des Kabelpilotprojektes Dortmund mit Ausnahme der Aufgaben des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) durch. Er wirkt an der wissenschaftlichen Begleituntersuchung nach Maßgabe des § 2 KabVersG NW mit.