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§ 4 Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde (Nordrhein-Westfalen) — Organe

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Organe der WKL sind jeweils der Vorstand und die Mitgliederversammlung.