Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2010 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2010 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.