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§ 3 NW_27607 (Nordrhein-Westfalen) — Unterrichtsräume, Lehrmittel

Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Räume und Raumausstattungen sowie die Lehrmittel müssen den fachlichen Anforderungen des Lehrgangs entsprechen.