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Art. 3 Bekanntmachung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen (Nordrhein-Westfalen) — Organe der Zentralstelle

Bekanntmachung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Zentralstelle sind

1. der Verwaltungsausschuß,

2. der Leiter der Zentralstelle.