(1) Von den in Artikel 3 aufgeführten Gesamtkosten hat das Sitzland 25% selbst aufzubringen.
(2) Die weiteren 75% der in Artikel 3 aufgeführten Kosten werden aus dem Fonds finanziert. Im einzelnen sind an die Länder folgende Beträge aus dem Fonds zu zahlen:
Baden-Württemberg
375 Mill. DM
Bayern
600 Mill. DM
Berlin
-
Bremen
450 Mill. DM
Hamburg
-
Hessen
-
Niedersachsen
-
Nordrhein-Westfalen
1650 Mill. DM
Rheinland-Pfalz
-
Saarland
-
Schleswig-Holstein
-
3075 Mill. DM