Das Land wird sich gegenüber den Kommunen dafür einsetzen, dass den jüdischen Vertragspartnern beziehungsweise ihren Mitgliedsgemeinden der Bestand an Friedhöfen und das Anlegen von Friedhöfen im Gemeindegebiet ermöglicht werden. Das Land wird die Anlage von Friedhöfen nach den Möglichkeiten des Landeshaushalts fördern.