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§ 5 NW_27519 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" untersteht der Aufsicht des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr. Die Aufsicht, die der katholische Militärbischof gemäß der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" in der jeweils geltenden Fassung ausübt, hat Rechtsgültigkeit nach staatlichem Recht.