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§ 2 Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an … (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die ,,Katholische Soldatenseelsorge" kann Kirchenbeamte haben.