§ 2 Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an … (Nordrhein-Westfalen)
Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die ,,Katholische Soldatenseelsorge" kann Kirchenbeamte haben.