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§ 3 NW_27511 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 'Baptistengemeinde' Bochum - Immanuelskirche und an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident