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§ 2 NW_27507 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kirchenbezirke und Kirchengemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Ordnung des Kirchenbezirks Rheinland der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 13. Dezember 1972 und der Ordnung des Kirchenbezirks Westfalen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 4. November 1972 sowie der Gemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche in der Fassung durch die 28. Generalsynode der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche vom 3. bis 7. Oktober 1966.

Änderungen der vorgenannten Kirchenordnungen sind dem Kultusminister anzuzeigen.