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Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die Kirchliche Zusatz- versorgungskasse Rheinland-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1965 in Kraft.