(1) Dem in Detmold am 6. März 1958 unterzeichneten Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
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(1) Dem in Detmold am 6. März 1958 unterzeichneten Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)