Das Land Berlin übernimmt mit Inkrafttreten dieses Abkommens die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einrichtungsgegenstände und die Büchereien des Sekretariats.
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Das Land Berlin übernimmt mit Inkrafttreten dieses Abkommens die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einrichtungsgegenstände und die Büchereien des Sekretariats.