Soweit die Landesregierung auf Grund des Weingesetzes oder der auf Grund des Weingesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt ist, wird die Ermächtigung auf das Ministerium übertragen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Soweit die Landesregierung auf Grund des Weingesetzes oder der auf Grund des Weingesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt ist, wird die Ermächtigung auf das Ministerium übertragen.