Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium (Ministerium) bestimmt durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
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Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium (Ministerium) bestimmt durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.