(1) Die Weiterbildung wird in berufsbegleitenden Lehrgängen oder in Lehrgängen mit Vollzeitunterricht durchgeführt.
(2) Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab. Über die bestandene Prüfung stellt die Weiterbildungsstätte ein Zeugnis aus.
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(1) Die Weiterbildung wird in berufsbegleitenden Lehrgängen oder in Lehrgängen mit Vollzeitunterricht durchgeführt.
(2) Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab. Über die bestandene Prüfung stellt die Weiterbildungsstätte ein Zeugnis aus.