Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung einer Deponie in der Gemarkung Bentheim, Flur 12, Flurstück 1, Niedersachsen, und in der Gemarkung Ochtrup, Flur 12, Flurstück 1, Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Deponie wird als Abfallbeseitigungsanlage von den nach § 5 Nds. AG AbfG zuständigen Behörden überwacht.