Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens (§§ 7, 20-29 AbfG) für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie West in der Gemarkung Bentheim, Flur 12, Flurstück 1, sowie in der Gemarkung Ochtrup, Flur 12, Flurstück 1, ist die nach § 5 Nds. AG AbfG zuständige Behörde.