Die Vereinbarung tritt am 1. Februar 1996 in Kraft.
Hannover, den 11. Dezember 1995
Für das Land Niedersachen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Niedersächsisches Innenministerium
Düsseldorf, den 9. Januar 1996
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Innenminister