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§ 8 NW_27406 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen und auf Bundesstraßen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vereinbarung tritt am 1. Februar 1996 in Kraft.

Hannover, den 11. Dezember 1995

Für das Land Niedersachen

Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten

Niedersächsisches Innenministerium

Düsseldorf, den 9. Januar 1996

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Innenminister