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Art 1 NW_27402 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Zusatzabkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaat Sachsen treten dem Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule mit Wirkung vom 1. Januar 1992 bei.