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Art 9 NW_27400 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Haushaltsplan der Wasserschutzpolizei-Schule ist ein Teil des Haushaltsplanes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Kostenbeiträge der Vertragschließenden sind planmäßige Einnahmen.

(2) Die Freie und Hansestadt Hamburg übersendet den Vertragschließenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Haushaltsvoranschlag und den festgestellten Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr.

Geltungsdauer