Nordrhein-Westfalen übernimmt die Versorgung derjenigen Personen, die bis zum Inkrafttreten des Abkommens in keinem der beiden Länder wiederverwendet worden sind, sowie ihrer Hinterbliebenen.
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Nordrhein-Westfalen übernimmt die Versorgung derjenigen Personen, die bis zum Inkrafttreten des Abkommens in keinem der beiden Länder wiederverwendet worden sind, sowie ihrer Hinterbliebenen.