Das Abkommen betrifft die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz standen, sowie ihre Hinterbliebenen.