Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister
Der Minister
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
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Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister
Der Minister
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr