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§ 17 NW_27234 (Nordrhein-Westfalen) — Kassenführung

Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Kassenführung der Klinik ist eine Sonderkasse eingerichtet, die organisatorisch Teil der Verwaltung der Klinik ist. Die Einzelheiten regelt eine Dienstanweisung des Direktors des Landschaftsverbandes.