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§ 52 NW_27231 (Nordrhein-Westfalen) — Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Rheinischen Versorgungskassen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Satzung und ihre Änderungen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntzumachen.