Die Rheinischen Versorgungskassen führen die versorgungsrechtlichen Aufgaben nach dem G 131 im Rahmen der Vereinbarung mit der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 16. April 2007 aus.
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Die Rheinischen Versorgungskassen führen die versorgungsrechtlichen Aufgaben nach dem G 131 im Rahmen der Vereinbarung mit der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 16. April 2007 aus.