Die Verwaltung des Verbandes erfolgt durch seine Organe:
1. Verbandsversammlung,
2. Verbandsvorsteher.
In der Satzung können weitere Organe vorgesehen werden.
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Die Verwaltung des Verbandes erfolgt durch seine Organe:
1. Verbandsversammlung,
2. Verbandsvorsteher.
In der Satzung können weitere Organe vorgesehen werden.