Zur Verwaltung des durch das Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Lande Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage (GV. NW. S. 267) ausgesonderten Vermögens des früheren Landes Lippe wird unter der Bezeichnung ,,Landesverband Lippe" eine öffentlich-rechtliche Körperschaft für den Bezirk des früheren Landes Lippe errichtet.
Der Landesverband ist berechtigt, das frühere lippische Landeswappen als Dienstsiegel zu führen.