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§ 4 NW_27222 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum Düsseldorf

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Rat der Stadt Düsseldorf wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.

(2) Der Kreistag des Kreises Mettmann wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.