Für die Beamten der ehemaligen Stadt Wesseling, die von der Stadt Köln in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, tritt bei Anwendung des § 42 Landesbeamtengesetz an die Stelle des früheren Dienstherrn die Stadt Wesseling.
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Für die Beamten der ehemaligen Stadt Wesseling, die von der Stadt Köln in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, tritt bei Anwendung des § 42 Landesbeamtengesetz an die Stelle des früheren Dienstherrn die Stadt Wesseling.